Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Firma SLT Systems Languages & Tools Gesellschaft für Unternehmensberatung GmbH
Anwendungsbereich
Wir schließen Verträge über Software und Serviceleistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten somit auch für alle künftigen Software- Verträge und Serviceleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, Hinweis des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Unsere Bedingungen des Kunden gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit der Abnahme unserer Software bzw. Software-Serviceleistungen gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Unhabhängig von der technischen Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden alles als „Software“, was im Rahmen eines „Softwarevertrages“ überlassen wird. Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Wettenberg, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. An Kostenvoranschläge sowie weitere Angebote halten wir uns 30 Tage ab Datum Kostenvoranschlag bzw. Angebot gebunden. Wenn zwischen Auftragsbestätigung durch uns und der Lieferung unerwartet Erhöhungen der von uns zu zahlenden Preise eintreten, werden wir Verhandlungen mit dem Kunden mit dem Ziel der Neufestsetzung der Preis aufnehmen. Führen diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, so haben beide Parteien das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind entsprechend Auftrag die Überlassung von Standard-Software gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung, die Entwicklung und Überlassung von Individual-Software gemäß Systemanalyse und/oder Pflichtenheft, die Änderung von Software und sonstige Software- Serviceleistungen gemäß jeweils gültiger Preisliste Die Lieferung von Datenträgern und Zubehör ist nicht Bestandteil der Software-Lizenz. Hierfür gelten die Ziffern 12, 13 und 14.
Leistungsumfang
Standard-Software überlassen wir dem Kunden einschließlich eines Exemplars einer Beschreibung (Anwender-Dokumentation mit Bedienungsanleitung). Bei Individual-Software führen wir aufgrund der Systemanalyse die Programmierung und den Test durch. Die Anwender-Dokumentation wird vom Kunden erstellt. Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung abzunehmen. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Software vier Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein wesentlicher Fehler die Nutzung des Systems unmöglich macht. Sowohl bei Standard- als auch bei Individual- Software arbeiten wir den Kunden gegen gesonderte Berechnung in die Bedienung der Software auf dem betreffenden System und in die Handhabung der Formulare und Datenträger ein. Bei Programmänderungen und sonstigen Software-Serviceleistungen gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. In Systemanalysen, Dokumentationen usw. enthaltene Leistungsangaben stellen nur Beschreibungen dar und sind keinesfalls Zusicherungen von Eigenschaften. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
Einschaltung von Subunternehmen
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzuschalten.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde wird uns auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen. Der Kunde wird uns auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. Gewährleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.
Vergütung
Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich stets ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiliger gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeiten. Die Kosten der An- und Abfahrt sowie Spesen trägt der Kunde. Die Software-Vergütung schließt die Einarbeitung nicht ein, soweit nicht der vereinbarte Preis eine bestimmte Einarbeitungszeit enthält. Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonstige Software-Unterlagen werden gesondert berechnet.
Termine
Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von Verträgen zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Die Haftungserweiterung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen.
Lizenz
Wir gewähren dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software und Dokumentation zu nutzen. Das Gleiche gilt bezüglich der Arbeitsplatzlizenz. Wir gewähren dem Kunden weiter gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, unser ihm zur Verfügung gestelltes Know-how zu nutzen. Der Kunde wird die Software nur auf der in der Übernahmeerklärung aufgeführten Hardware und auf von uns freigegebenen Programmträgern nutzen. Er wird Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderliche Sicherheitsvorkehrung treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Kunden insbesondere ohne unsere schriftliche Einwilligung oder Anweisung nicht gestattet, Software und / oder Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren. Die Weitergabe an Dritte ist in jedem Fall unzulässig. Dieser Abschnitt gilt auch entsprechend für die Nutzung unseres Know-hows. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die obigen Absätze behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro verlangen. Der Kunde ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr mit unserer schriftlichen Einwilligung, die Software und Dokumentation für seine speziellen Zwecke anzupassen und zu verändern. Wir werden dabei gegebenenfalls gegen gesonderte Berechnung Unterstützung gewähren. Auch die vom Kunden geänderten Teile der Software und der Dokumentation unterliegen weiter den Bestimmungen des Vertrages.
Gewährleistung und Haftung
Entspricht die Software nicht dem vertraglichen Leistungsumfang, so hat uns der Kunde dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe an den Kunden. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Wir übernehmen dann alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn-, Material- und Transportkosten. Sofern wir zur Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder diese fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463,480 Abs. 2 BGB gelten macht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Soweit gemäß den vorstehenden Abschnitten unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Lieferung von Maschinen und Zubehör
Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Rechnungen bezüglich Software und Software-Serviceleistungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem Basiszinssatz, zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Vertragsgegenstand
Unter Zubehör sind insbesondere Datenträger, Formulare und sonstige körperliche Gegenstände zu verstehen. Diese werden von den Kunden käuflich erworben. Die vorstehenden Ziffern gelten entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unseren Geschäftsverbindungen mit dem Kunden unser Eigentum. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer zu. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der Einziehung der Forderung schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene Forderung einzuziehen. Dies geschieht nur treuhänderisch und auf unsere Rechung. Die eingezogenen Erlöse stehen daher uns zu und sind an uns abzuliefern. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittverkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Kunde hat uns den Zugriff oder jede Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretene Forderung unverzüglich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei einer Intervention zu unterstützen. Die Kosten aller Maßnahmen zu Erhaltung oder Sicherstellung unseres Eigentums trägt der Kunde.
Ergänzende Bedingungen für Betriebshandbücher
Hinsichtlich der Lieferung von Betriebshandbüchern gelten die vorstehenden Bedingungen gem. Ziffer 1 – 11 entsprechend, soweit anwendbar, insbesondere gilt Ziffer 10 (Gewährleistung und Haftung). Der Kunde hat den Eingang der Betriebshandbücher unverzüglich schriftlich durch sein vertretungsberechtigtes Organ in vertretungsberechtigter Zahl zu bestätigen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, den Eingang aller Änderungen, Ergänzungen, Neufassungen, Überarbeitungen und dergleichen unverzüglich schriftlich durch das vorgenannte Organ zu bestätigen. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend den Betriebshandbüchern zu verfahren. Sofern Unklarheiten, Fehler und dergleichen auftreten, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten und unsere weiteren Weisungen abzuwarten. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht uns die erforderlichen Angaben zu machen und erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Soweit Änderungen, Ergänzungen, Neufassungen, Überarbeitungen und dergleichen erfolgen, ist entsprechend diesen umgehend zu verfahren. Sofern der Kunde von den Anweisungen des Betriebshandbuchs abweicht, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Das gleiche gilt, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur schriftlichen Bestätigung nicht unverzüglich nachkommt.
Teilunwirksamkeit, Gerichtstand
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz zugleich Gerichtsstand; wir sind aber berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.