BHB
Betriebshandbücher
Aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, staatlichen und technischen Regelwerken sowie den Vorschriften- und Regelwerken der zuständigen Unfallversicherungsträger haben Ver- und Entsorgungsunternehmen bei Errichtung und Betrieb von Technischen Systemen die Verpflichtung zur Organisation (anordnen, regeln, unterweisen), Auswahl (einstellen, testen, einweisen) und Aufsicht (kontrollieren, überprüfen).
Betriebsanweisungen
Die oben beschriebenen Aufgaben sind vom Vorstand, der Geschäftsführung oder der Werkleitung wahrzunehmen. Sie werden als Führungsverantwortung bezeichnet. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung haften die Unternehmensleitungen und machen sich unter Umständen sogar strafbar. Nach herrschender Meinung geschieht das Anordnen, Regeln und Unterweisen am besten durch das Erlassen von Betriebsanweisungen.
Ausführung
Betriebsanweisungen werden sinnvollerweise zu Betriebshandbüchern zusammengefasst, die sowohl die spartenübergreifenden als auch die spartenspezifischen Aufgaben regeln. SLT liefert Betriebshandbücher (BHB) für die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser und Bäder. Die Betriebshandbücher sind so erstellt, dass alle spartenübergreifenden Regelungen im Betriebshandbuch Allgemeine Arbeitsschutz Regelungen (AAR) aufgeführt sind. Dieses BHB bildet die Basis und wird um die jeweiligen Spartenhandbücher entsprechend ergänzt.
Beratung
Unsere Handbücher sind bundesweit seit über 15 Jahren und bei circa 250 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft erfolgreich im Einsatz. Auf Wunsch bieten wir Ihrem Unternehmen die Beratung durch einen Sicherheitsingenieur an, um unternehmensspezifische Begebenheiten zu berücksichtigen und spezielle Betriebsanweisungen zu erarbeiten.
Zertifizierung
SLT – Betriebshandbücher sind in einigen Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Zertifizierung herangezogen worden.